Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Fotoaufnahmen, Fotoreportagen und damit
zusammenhängende Dienstleistungen

Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Irene Ganslmaier Foto.Grafik gelten
ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
von Kunden erkennt Irene Ganslmaier Foto.Grafik (nachfolgend auch kurz: IGFG) nicht an, es sei
denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für
zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die
spätere Vereinbarung aufgenommen werden.


„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von IGFG hergestellten Produkte, egal in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte
oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)


1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Irene Ganslmaier Foto.Grafik
vertreten durch
Irene Ganslmaier
Narzissenweg 2 in 83209 Prien am Chiemsee
Telefon: +49 152 295 008 12
Email: info@irene-ganslmaier.de
Web: www.irene-ganslmaier.de
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE 300 739 738, Die Steuernummer 156/219/30971


2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für IGFG bezüglich des Termins der Fotoaufnahmen nur im Sinne
einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von max. 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach
verbindlicher Beauftragung von IGFG durch den Auftraggeber zustande. Eine verbindliche Bestellung
durch den Auftraggeber gegenüber IGFG ohne vorhergehendes Angebot von IGFG stellt ein Angebot
zum Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung dar bzw. durch die Annahme eines Angebots von
IGFG akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern
inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine erste Anzahlung von 50% berechnet.
IGFG bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail und
damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber
erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von IGFG und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Die Restzahlung wird von IGFG
initiiert. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.

An-und Abreisen von IGFG erfolgt jeweils von Prien am Chiemsee aus. Im Einzugsgebiet von Prien
wird hierür keine Pauschale erhoben. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt.
Übersteigt die An-und Abreise von IGFG den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde
nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,48 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher
Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung (gegen
Beleg) in Rechnung gestellt. Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer
in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen
Anwesenheit bei Hochzeitsterminen erfolgt in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten.


Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke
während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt.


Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig.


Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er
die Mehrkosten zu tragen. IGFG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern
hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.


Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat
oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann IGFG eine angemessene Erhöhung
des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann
IGFG auch Schadensersatzansprüche geltend machen.


Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von IGFG vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag
zurück, so sind 75 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an IGFG zu zahlen.
Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei
Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.


4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Wa-‐
ren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von IGFG.


5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich
des von IGFG ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und
der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder
sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. IGFG ist aber stets bemüht, dies zu erreichen,
wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers
nicht gestattet.
Insbesondere bei Halb-oder Ganztagesbuchungen ist IGFG oder deren Erfüllungsgehilfen angemessene
Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

IGFG wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
IGFG verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei IGFG und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an IGFG übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-und
Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur
Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der
Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Sofern von fotografierten Personen unter
Hinweis auf deren Persönlichkeitsrecht eine Verwendung einzelner Bilder untersagt wird, erhöht
sich der Vertragspreis infolge der erhöhten Abwicklungsaufwendungen um 15 %.


6. Gewährleistung/Haftung
Gegen IGFG gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben-und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss
sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten
seitens IGFG verursacht worden ist und es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen
Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die
Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche
Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen bleibt hiervon unberührt.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte
jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. IGFG zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden.
Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von IGFG kommen, bemüht sich diese (soweit
vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen
erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

IGFG haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die
durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet FGIG keinen Ersatz.
IGFG ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben,
Druckereien etc. zu beauftragen. FGIG ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals
oder mittels Fremdleistung zu erbringen.

IGFG haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz
ist ausgeschlossen.

IGFG haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite
von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der IGFG keine Haftung.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte
eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann IGFG hierfür nicht haftbar gemacht
werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an IGFG zurückzusenden und schriftlich mitzuteilen,
um welchen Fehler es sich handelt.

Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte An-‐
schrift erfolgen.
Diese lautet:

Irene Ganslmaier Foto.Grafik
Narzissenweg 2 in 83209 Prien am Chiemsee

IGFG wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung
des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der
Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen
Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung
von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen:

Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des
Werkes schriftlich bei IGFG geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die
künstlerische Gestaltung durchIGFG beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen
führen, stellen keinen Mangel dar.

Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber
der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken
jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes
und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von IGFG bestätigt worden
sind. IGFG haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit es sich
nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit handelt. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung für Garantieerklärungen
bleibt hiervon unberührt.

7. Nutzungs-und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs-und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung
ausschließlich bei IGFG. Audio-, Bild-und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei IGFG.
Wird ein eingeschränktes Nutzungs-oder Vervielfältigungsrecht durch IGFG an den Kunden
übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von
IGFG zu machen.

Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht
der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungs-‐
rechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an IGFG über.


Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren
der IGFG bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen
in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch IGFG.

Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung
u.a.) wird ausdrücklich untersagt.

IGFG darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B.
für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.). Der/
die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung ihr ausdrückliches Einverständnis.
Wird dieses Einverständnis ausdrücklich nicht erteilt, besteht für IGFG die Notwendigkeit der Eigenwerbung
durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. Für diesen erhöhten Aufwand
gilt die zuvor schon vereinbarte Erhöhung des Auftragswerts um 15 % der Vertragssumme ebenfalls.


8. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an IGFG bekanntgegeben
werden, ist IGFG berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen
seitens IGFG zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
IGFG verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.


9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland.
Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

Leistungs-und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Prien. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen ebenfalls Prien.